Zahnscheiben

Zahnscheiben nach DIN 6797 / DIN 6906 wirken über axiale Vorspannung und Verkeilung, bieten jedoch keine normgerechte Restfederkraft. Sie sind für dynamisch beanspruchte Schraubenverbindungen ungeeignet und nur begrenzt bei Schrauben ≤ 5.8 oder A2-Stahl einsetzbar. Die Normen wurden 2004 zurückgezogen; ihr Einsatz gilt als technisch und rechtlich überholt.

Aufbau und Wirkmechanismus
Zahnscheiben sind gezahnte, mechanische Sicherungselemente, deren Wirkung auf axialer Vorspannung und mechanischer Verkeilung basiert. Sie sollen Relativbewegungen hemmen und damit das Losdrehen verzögern. Eine normgerechte Restfederkraft wird jedoch nicht erreicht; die Eignung zur Lockerungssicherung ist nicht gegeben.

Begrenzte Wirksamkeit und Einsatzgrenzen
Zahnscheiben bieten keine verlässliche Sicherung gegen selbsttätiges Lösen nach aktuellem Stand der Technik (z. B. DIN 267-26). Sie sind ausschließlich für Schraubenverbindungen mit Festigkeitsklassen ≤ 5.8 bzw. bei A2-Edelstahl einsetzbar. Bei A4-Edelstahl ist die Federwirkung zusätzlich eingeschränkt.

Nachteile und Risiken
Neben fehlender Sicherungswirkung verursachen Zahnscheiben Beschädigungen an der Gegenlage und führen durch ungleichmäßige Reibwerte zu stark streuenden Vorspannkräften. Dies erhöht das Risiko unzureichender Klemmkräfte und funktionskritischer Montageabweichungen.

Normative und rechtliche Bewertung
Die Normen DIN 6797 und DIN 6906 wurden bereits 2004 zurückgezogen. Zahnscheiben gelten seither als technisch überholt. Ihre Anwendung entspricht nicht dem Stand der Technik und kann haftungsrechtlich problematisch sein.

Konstruktive Empfehlung
Aufgrund unzureichender Sicherungswirkung sollten Zahnscheiben durch technisch validierte, multifunktionale Schraubensicherungselemente mit geprüfter Restfederkraft (z. B. NSK-Systeme) ersetzt werden. Ihr Einsatz ist sowohl technisch als auch rechtlich kritisch zu bewerten.

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