Federscheiben

Federscheiben nach DIN 137/DIN 6904 bieten nur begrenzte, nicht dauerhaft wirksame Federkräfte zur Lockerungssicherung und versagen vollständig bei der Sicherung gegen Losdrehen. Aufgrund mangelnder Wirksamkeit, normativer Rücknahme (seit 2004) und potenzieller Haftungsrisiken gelten sie als technisch überholt. Ihr Einsatz ist nicht mehr Stand der Technik und wird nicht empfohlen. Federscheiben werden heute durch effektivere Sicherungselemente, wie den NSK-Scheiben ersetzt.

1. Aufbau und Funktionsprinzip

Federscheiben gemäß DIN 137 und DIN 6904 (Form A: gewellt; Form B: gewölbt) bestehen aus Federstahl und wirken durch ihre Form mit begrenzter elastischer Verformungskraft. Sie erzeugen eine kraftschlüssige Verbindung zur Reduktion von Lockerungseffekten wie Setzen, Kriechen oder Relaxation.

2. Funktionsgrenzen

Die Restfederkraft ist äußerst gering und nicht dauerhaft wirksam, was ihre technische Eignung zur Lockerungssicherung stark einschränkt. Eine Sicherung gegen selbsttätiges Losdrehen findet nicht statt. Der partielle Druckkegel kann zu plastischen Verformungen in weichen Gegenlagen führen.

3. Anwendung und Einschränkungen

Federscheiben finden heute nur noch in Ausnahmefällen Anwendung bei Schrauben niedriger Festigkeitsklassen (≤ 5.8) oder bei Edelstahlverbindungen (A2). Der Einsatz bei A4-Stählen ist aufgrund der geringeren Federwirkung besonders kritisch. Aus technischer Sicht wird vom Einsatz abgeraten.

4. Bewertung der Wirksamkeit

Die Sicherungswirkung ist faktisch nicht gegeben; der „Placeboeffekt“ kann zu sicherheitskritischen Fehleinschätzungen führen. Ihre Verwendung kann Lockerung und selbsttätiges Losdrehen begünstigen, anstatt sie zu verhindern.

5. Normativer Status

Sowohl DIN 137 als auch DIN 6904 wurden 2004 zurückgezogen. Damit gelten Federscheiben nicht mehr als dem Stand der Technik entsprechend. Ihre Verwendung ist haftungsrechtlich riskant und bedarf gegebenenfalls einer juristischen Bewertung.

6. Konstruktive Bewertung

Aus konstruktiver Sicht erfüllen Federscheiben nicht die aktuellen Anforderungen an Schraubensicherungen. Moderne Alternativen mit nachgewiesener Feder- und Sicherungswirkung, wie multifunktionale Systeme (z. B. NSK), sollten bevorzugt eingesetzt werden. 

Fazit

Federscheiben sind technisch und normativ obsolet. Ihre Anwendung ist nicht nur ineffektiv, sondern auch mit erheblichen Risiken verbunden. Die Substitution durch leistungsfähigere Sicherungselemente ist sowohl aus sicherheitstechnischer als auch rechtlicher Sicht geboten.

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