Federscheiben gemäß DIN 137 / DIN 6904
- Aufbau und Funktionsweise
Federscheiben sind einteilige Schraubensicherungselemente aus Federstahl mit gewellter (Form A) oder gewölbter (Form B) Geometrie. Sie erzeugen eine geringe kraftschlüssige Vorspannung durch ihre Form, die theoretisch Setz- und Relaxationseffekte kompensieren soll.
Eine wirksame Restfederkraft ist jedoch nicht dauerhaft gegeben, weshalb die zugehörigen Normen bereits 2004 zurückgezogen wurden.
Federscheiben wirken nicht gegen das selbsttätige Losdrehen und führen durch ihre punktuelle Kontaktfläche zu plastischen Verformungen der Auflageflächen. - Anwendungsgrenzen
- Ausschließlich geeignet für Schrauben ≤ Festigkeitsklasse 5.8
- Wirkung bei Edelstahlausführung A4 nochmals reduziert
- Für sicherheitsrelevante und elektrische Schraubenverbindungen ungeeignet
- Vorteile
- Einfache, preisgünstige Lösung
- Einteiliges Bauteil
- Nachteile
- Keine normgerechte Sicherungswirkung, Placeboeffekt
- Gefahr von Auflageflächenschäden durch ungleichmäßige Druckverteilung
- Keine Wirkung bei kurzzeitiger Überlast
- Einsatz mit Unterlegscheiben verstärkt Setzerscheinungen
- Normative Einordnung
Die Normen DIN 137 und DIN 6904 wurden 2004 zurückgezogen, da die sicherungstechnische Wirksamkeit nicht gegeben ist.
Federscheiben gelten nicht mehr als Stand der Technik, ein Einsatz ist haftungsrechtlich riskant. - Konstruktive Hinweise
Federscheiben erreichen nicht die Anforderungen moderner Schraubensicherungssysteme.
Ihr Einsatz – auch in Kombination mit anderen Scheiben – ist nicht empfehlenswert.
Empfohlen wird der Umstieg auf NSK-Scheiben, die normkonform wirken und sowohl gegen Lockern als auch Losdrehen sichern (Formen E/EL für elektrische, S/M/L für mechanische Anwendungen).