Federscheiben
1. Aufbau und Funktionsprinzip
Federscheiben gemäß DIN 137 und DIN 6904 (Form A: gewellt; Form B: gewölbt) bestehen aus Federstahl und wirken durch ihre Form mit begrenzter elastischer Verformungskraft. Sie erzeugen eine kraftschlüssige Verbindung zur Reduktion von Lockerungseffekten wie Setzen, Kriechen oder Relaxation.
2. Funktionsgrenzen
Die Restfederkraft ist äußerst gering und nicht dauerhaft wirksam, was ihre technische Eignung zur Lockerungssicherung stark einschränkt. Eine Sicherung gegen selbsttätiges Losdrehen findet nicht statt. Der partielle Druckkegel kann zu plastischen Verformungen in weichen Gegenlagen führen.
3. Anwendung und Einschränkungen
Federscheiben finden heute nur noch in Ausnahmefällen Anwendung bei Schrauben niedriger Festigkeitsklassen (≤ 5.8) oder bei Edelstahlverbindungen (A2). Der Einsatz bei A4-Stählen ist aufgrund der geringeren Federwirkung besonders kritisch. Aus technischer Sicht wird vom Einsatz abgeraten.
4. Bewertung der Wirksamkeit
Die Sicherungswirkung ist faktisch nicht gegeben; der „Placeboeffekt“ kann zu sicherheitskritischen Fehleinschätzungen führen. Ihre Verwendung kann Lockerung und selbsttätiges Losdrehen begünstigen, anstatt sie zu verhindern.
5. Normativer Status
Sowohl DIN 137 als auch DIN 6904 wurden 2004 zurückgezogen. Damit gelten Federscheiben nicht mehr als dem Stand der Technik entsprechend. Ihre Verwendung ist haftungsrechtlich riskant und bedarf gegebenenfalls einer juristischen Bewertung.
6. Konstruktive Bewertung
Aus konstruktiver Sicht erfüllen Federscheiben nicht die aktuellen Anforderungen an Schraubensicherungen. Moderne Alternativen mit nachgewiesener Feder- und Sicherungswirkung, wie multifunktionale Systeme (z. B. NSK), sollten bevorzugt eingesetzt werden.
Fazit
Federscheiben sind technisch und normativ obsolet. Ihre Anwendung ist nicht nur ineffektiv, sondern auch mit erheblichen Risiken verbunden. Die Substitution durch leistungsfähigere Sicherungselemente ist sowohl aus sicherheitstechnischer als auch rechtlicher Sicht geboten.