Federringe gemäß DIN 127, 128, 6905 und 7980

Federringe gemäß DIN 127, 128, 6905 und 7980 verhindern das selbsttätige Lösen von Schraubenverbindungen nur unzureichend und gelten nach heutiger Normung als technisch ungeeignet. Die geforderte Restfederkraft nach DIN 267-26 wird nicht erreicht, was zu Placeboeffekten, unsicherer Vorspannung und Oberflächenschäden führen kann. Ihr Einsatz ist normativ nicht mehr zulässig. Empfohlen wird der Ersatz durch moderne Sicherungselemente wie die NSK-Scheibe.

  1. Definition, Zielsetzung und Eignung
    Federringe sind mechanische Schraubensicherungselemente, die ursprünglich zur Verhinderung des selbsttätigen Lösens von Schraubenverbindungen unter dynamischen Belastungen (z. B. Vibration, Stoß) konzipiert wurden. Eine normativ belegbare Sicherungswirkung gegen selbsttätiges Losdrehen oder Lockerung gemäß heutigem Stand der Technik ist nicht gegeben. Insbesondere die geforderte Restfederkraft gemäß DIN 267 Teil 26 wird nicht erreicht, weshalb der Einsatz als ungeeignet gilt.
  2. Aufbau und Funktionsweise
    1. Axiale Federwirkung:
      Beim Anziehen wird der Federring elastisch verformt und erzeugt eine geringe zusätzliche Vorspannung. Diese soll den Reibschluss erhöhen und das Losdrehen verzögern.
    2. Keil-/Sperrwirkung (nur Form A/B – DIN 127):
      Durch die offene oder gebogene Geometrie entsteht eine geringe mechanische Verspannung bei Relativbewegung, was das Zurückdrehen bremsen soll. Die Wirkung ist jedoch unzuverlässig und nicht normgerecht validierbar.
  3. Anwendungsgrenzen und typische Einsatzfälle
    Federringe werden meist nur in Verbindung mit niedrigfesten Schrauben (≤ Festigkeitsklasse 5.8) eingesetzt.
    Bei Verwendung mit Edelstahl A4 ist die Elastizität stark reduziert, was die Wirkung weiter einschränkt.
    Für elektrisch leitende Verbindungen sind Federringe nicht geeignet.
    In Kombination mit Unterlegscheiben zur Oberflächenschonung kann es zu zusätzlichen Setzvorgängen und erhöhter Lockerungsanfälligkeit kommen.
  4. Vorteile
    1. Geringe Kosten im Vergleich zu modernen Sicherungselementen
  5. Nachteile
    1. Keine normativ abgesicherte Sicherungswirkung
    2. Risiko eines Placeboeffekts (Schein-Sicherung ohne technische Funktion)
    3. Beschädigung der Gegenlagen bei direkter Anwendung
    4. Streuung der Montagevorspannkräfte durch instabile Reibverhältnisse
    5. Keine Schutzwirkung bei Überlast
    6. Kombinierte Anwendungen mit Unterlegscheiben führen zu verstärkten Setzerscheinungen
  6. Normative Einordnung
    Die Normen DIN 127, DIN 128, DIN 6905 und DIN 7980 wurden im Jahr 2004 zurückgezogen, da die geforderte technische Sicherungswirkung nicht gegeben ist.
    Federringe gelten nicht mehr als dem Stand der Technik entsprechend.
    Ein Einsatz kann haftungsrechtlich relevant sein – daher ist eine Prüfung der Zulässigkeit erforderlich.
  7. Konstruktive Hinweise
    Der Einsatz von Federringen wird aus technischer und rechtlicher Sicht nicht empfohlen.
    Auch in Kombination mit Unterlegscheiben ergibt sich keine hinreichende Sicherungswirkung.
    Empfohlen wird der Ersatz durch moderne Schraubensicherungselemente, z. B. NSK-Scheiben, die sowohl gegen Lockern als auch gegen Losdrehen sichern und normkonform gemäß DIN 267-26 sind. Für elektrische Anwendungen eignen sich NSK-E / NSK-EL, für mechanische Verbindungen die Varianten S, M und L.

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